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Weiteres Urteil des Kantonsgerichts im Betrugsfall

Verurteilung ehemaliger Leiter Rechnungswesen zu 5 Jahren Gefängnis

07.08.2014

Im Betrugsfall bei der EMS-CHEMIE AG hat das Kantonsgericht Graubünden das Strafmass im Verfahren gegen den ehemaligen Leiter Rechnungswesen in einem heute veröffentlichten Entscheid auf 5 Jahre Gefängnis festgesetzt.

Der neuerliche Entscheid ist bereits das dritte Urteil des Kantonsgerichts in gleicher Sache. Er wurde notwendig, nachdem das Bundesgericht als Beschwerdeinstanz den ehemaligen Leiter Rechnungswesen im April 2014 zwar definitiv zu Schadenersatz gegenüber der EMS-CHEMIE in Höhe von CHF 10 Mio. verurteilt, den Fall aber zur Reduktion des Strafmasses an das Kantonsgericht zurückgewiesen hatte.

Das Strafverfahren dauert nunmehr bereits über 9 Jahre ohne formell Rechtskraft erlangt zu haben.