Entschädigungen / Beteiligungen und Darlehen
| Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme |
|
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung basiert auf einem Basissalär und einem variablen Lohnbestandteil, welche ausschliesslich in bar ausbezahlt werden. Zwischen Basissalär und variablem Lohnbestandteil besteht keine Abhängigkeit. Der variable Lohnbestandteil ist ein massgeblicher Teil der Gesamtentschädigung. Massgebliche Kriterien zur Festlegung des variablen Lohnbestandteils sind die Erreichung der Ergebnis- sowie der Projektziele. Es bestehen keine zusätzlichen Richtlinien betreffend Vergütungssystem. Bei ungenügender Zielerreichung kann der variable Lohnbestandteil wegfallen. Die Höhe der Entschädigung berücksichtigt die übertragene Verantwortung sowie die Komplexität der Aufgaben. Die individuellen Gesamtentschädigungen werden vom Präsidenten des Verwaltungsrates auf Antrag des Entschädigungsausschusses und nach Anhörung des CEO im April des Folgejahres festgelegt und im Mai ausbezahlt. EMS hat keine Beteiligungsprogramme. Die Entschädigungen der Verwaltungsräte und des CEO (je individuell) sowie des Gesamtverwaltungsrates und der Geschäftsleitung als Ganzes sind in tabellarischer Form in der Jahresrechnung der EMS-CHEMIE HOLDING AG in der Erläuterung 10 dargestellt. |