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Die EMS-CHEMIE AG, eine Tochtergesellschaft der EMS-CHEMIE HOLDING AG mit Sitz in Domat/Ems (GR), erstattete am 4. Mai 2005 gegen den ehemaligen Leiter Rechnungswesen und einen ehemaligen Aussendienst-Mitarbeiter Strafanzeige. Das Bezirksgericht Imboden (GR) sprach mit Urteil vom 3. September 2010 die beiden in allen Anklagepunkten schuldig. Das Kantonsgericht Graubünden als Berufungsinstanz bestätigte den Schuldspruch am 24. August 2011. Das Urteil gegen den ehemaligen Aussendienstmitarbeiter wurde am 16. Juli 2013 nach einer abgelehnten Beschwerde vor Bundesgericht mit 3 Jahren Gefängnis und CHF 8.2 Mio. Schadenersatz rechtskräftig.
Beim ehemaligen Leiter Rechnungswesen wies das Bundesgericht als Beschwerdeinstanz am 16. Juli 2013 das Urteil zur Korrektur der Begründung im Tatbestand des Checkbetrugs an das Kantonsgericht zurück.
Heute veröffentlichte nun das Kantonsgericht Graubünden erneut sein Urteil. Es bestätigte seinen ersten Schuldspruch und verurteilte den ehemaligen Leiter Rechnungswesen wiederum zu 5 1⁄2 Jahren Gefängnis und zu Schadenersatz gegenüber der EMS-CHEMIE in Höhe von CHF 10 Mio.