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Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

Angebotspflicht

Gemäss Artikel 3 Absatz 2 der Statuten ist ein Erwerber von Aktien der EMS-CHEMIE HOLDING AG bei Überschreiten eines gesetzlichen Grenzwertes nicht zu einem öffentlichen Kaufangebot verpflichtet (Opting-out-Klausel).

Kontrollwechselklausel

Es bestehen keine Kontrollwechselklauseln.