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Vergütungen, Beteiligungen, Darlehen

Die Angaben über Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen sind im Vergütungsbericht, Seiten 17 und 18 bzw. im Anhang der Jahresrechnung der EMS-CHEMIE HOLDING AG.

Vergütungssystem, Zuständigkeit und Festsetzungsverfahren

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung basiert gemäss Statuten auf einer fixen Vergütung und einer allfälligen variablen Vergütung, welche ausschliesslich in bar ausbezahlt werden. EMS hat keine Beteiligungsprogramme. Zwischen fixer und variabler Vergütung besteht keine Abhängigkeit. Die variable Vergütung kann ein massgeblicher Teil der Gesamtvergütung sein. Massgebliches Kriterium für die variable Vergütung ist die Erreichung der Ergebnis- sowie der Projektziele. Der Verwaltungsrat legt die variable Vergütung unter Berücksichtigung der Zielerreichung nach Ermessen fest.

Die Festlegung der Vergütungen durch den Verwaltungsrat erfolgt auf Antrag des Vergütungsausschusses und nach Anhörung des CEO. Variable Vergütungen werden jeweils im Mai des Folgejahres ausbezahlt.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates beziehen gemäss geltenden Verträgen ausschliesslich eine fixe Vergütung. Die variable Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung beträgt im Berichtsjahr im Schnitt 36 % der Gesamtvergütung (2021/2022: 45 %).

Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen

Gemäss Artikel 23 der Statuten beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung jährlich, und für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung gesondert die Vergütungen für das abgeschlossene Geschäftsjahr. Vorgängig ausgerichtete Vergütungen stehen unter dem Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung durch die Generalversammlung.

Darlehen und Kredite

Gemäss Artikel 20 der Statuten können Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung Darlehen und Kredite gewährt werden. Diese dürfen gesamthaft den Betrag von 50 MCHF nicht übersteigen, nur zu marktüblichen Bedingungen und unter Berücksichtigung der Ausstandsregeln gewährt werden.

Die gegenwärtigen sowie früheren Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sowie ihnen nahestehende Personen haben keine Darlehen und Kredite erhalten.